Englisch

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Englisch am Ignaz

Zeichnung von Kilian McVey

Englisch als 2. Fremdsprache
Am IGG lernen alle Schülerinnen und Schüler Englisch sowohl in den sprachlichen als auch im musischen Zweig als 2. Fremdsprache ab Jgst. 6. Weitergeführt wird Englisch mindestens bis zum Ende von Jgst. 11 (G9; in G8 bisher Jgst. 10) und in sehr vielen Fällen bis zum Abitur.

Brückenkurs in Jgst. 5
"Fremd" ist den Schülerinnen und Schülern Englisch ja eigentlich nicht, denn sie bringen schon Kenntnisse aus dem Englischunterricht der Grundschule mit. Damit diese warm gehalten werden, bieten wir in Jgst. 5 einen "Brückenkurs" als Wahlfach im Umfang von einer Wochenstunde an. So können die Schülerinnen und Schüler zunächst ohne Notendruck ihr Können in der Fremdsprache festigen und erweitern.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Angebot von den Fünftklässlern mit sehr großer Begeisterung angenommen wird und dass sich keine Beeinträchtigung des Lernerfolgs in der ersten Fremdsprache Latein ergibt. Deshalb legen wir allen Schülern ans Herz, diesen Wahlkurs zu belegen, weil dadurch der Einstieg in den "wirklichen" Englischunterricht in Jgst. 6 erleichtert wird.

Haben Sie noch Fragen?
Mailen Sie doch einfach an unsere Hausadresse igg1@schulen.rosenheim.de. Ihre Anfrage wird dann an den entsprechenden Ansprechpartner weitergeleitet.

Lehrplan G9:
Jgst. 6:
https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium /6/englisch/2-fremdsprache
Jgst. 7: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/7/englisch/2-fremdsprache

Lehrplan G8:
Jgst. 8-12:
http://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/lehrplan/gymnasium/

Hilfreiche Links zum Üben und Wiederholen:
https://www.englisch-hilfen.de/
https://www.ego4u.de/
https://www.spotlight-online.de/englisch-lernen-ratgeber/englische-grammatik

CAE Internationales Sprachzertifikat

Cambridge Certificate in Advanced English FAQs:

Erlaubte Wörterbücher

Ab Jgst. 10 ist bis zum Abitur in großen (und in bestimmten kleinen) Leistungsnachweisen die Verwendung von Wörterbüchern erlaubt. Die vom Kultusministerium für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher sind auf folgender Liste zu finden:
http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/1423/genehmigte-woerterbuecher-in-den-modernen-fremdsprachen.html